May
20
2010
|
|
Was lange währt wird endlich gut: Dieser Spruch gilt zumindest für die "Killerspiel"-Debatte. Nach langem Herumtrampeln auf der Generation von Computerspielern wurde nun am 17.5. die Petition von Peter Schleußer behandelt, in der sich 73.000 Untertzeichner gegen die Debatte für das Verbot von Killerspielen ausgesprochen haben. Zwar ist das Ergebnis dieser Sitzung noch nicht abschliessend, jedoch stellt der parlamentarische Staatssekretär, Dr. Hermann Kues, durch die aktuelle Stellung der Bundesregierung klar, dass die Grundlage für weitere Duskussionen entfallen ist.
"Killerspiel" keine rechtliche, präzise Definition Dr. Hermann Kues im weiteren Verlauf: Zunächst mal möchte ich sagen, wie der Vorschlag der Innenministerkonferenz bewertet wird. Sie sagen, dass es den Begriff "Killerspiele" faktisch, rechtlich abgegrenzt nicht gibt, sondern dass dieser Begriff die Video- und Computerspiele mit gewalttätigem und Gewalt verherrlichendem Inhalt beschreiben soll. Für eine präzise, rechtliche Definition eignet er sich nicht. Er ist schillernd, er spielt in der politischen Argumentation eine Rolle, und deswegen wird der Begriff "Killerspiele" in den einschlägigen Gesetzen auch überhaupt gar nicht verwandt. Dies ist, wie gesagt, ein Beschluss der Innenminister, und wir haben auch nicht die Absicht, dies in einer gesetzlichen Regelung umzusetzen, insofern könnte ich sagen, ist die Grundlage für diese Frage im Grunde genommen entfallen. [...] Wir haben im § 131 StGB das "Generelle Verbot von Produktion und Vertrieb gewaltverherrlichender Medien", womit Schriften gemeint sind, aber auch Bildträger, Datenträger und eben auch Computerspiele. Dort gibt es auch ganz klare Regelungen, wie dieses bestraft wird und zu bestrafen ist. Weiterhin existiert ein Mitschnitt der gesamten Sitzung, der hier angesehen werden kann. (Die entscheidende Petition beginnt ab ca. 3:21:00) Es existiert also bereits ein entsprechendes Gesetz, das lediglich angewendet werden müsste. Jedoch soll, so Dr. Kues weiter, die zukünftige Strategie der Bundesregierung mehr aus Aufklärung als aus Durchsetzung von Verboten bestehen. Damit dürfte dieses Thema, zumindest bis zum nächsten Stimmenfang in 3 Jahren, vom Tisch sein. Es bleibt aber zu hoffen, dass sich die Parteien auf ein weniger polarisierendes Thema einigen, um an Populismus zu gewinnen. |







Kommentare